Kindermörder Gäfgen bekommt Entschädigung

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    • Kindermörder Gäfgen bekommt Entschädigung

      Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.


      Quelle und kompletter Artikel: spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html


      Eure Meinung?
    • Stimme Nucki und Covenant vollkommen zu. Man kann nicht anfangen plötzlich mit zwei Maßstäben zu messen. Wenn jede andere Person in dieser Situation eine Entschädigung zugesprochen gekriegt hätte, dann kann man hier nicht einfach eine Ausnahme machen.


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    • Der Rechtsstaat basiert auf Regeln, die für jedermann gelten. Würden wir stattdessen gutbürgerlichen Instinkt walten lassen, wären wir über die Hexenverbrennung noch nicht hinausgekommen. Insofern ist ein solch unpopuläres Urteil insofern positiv, als dass es aufzeigt, dass die Bild-Kultur keinen sonderlichen Einfluss auf die Urteilsfindung der Justiz hat.
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    • David schrieb:

      Der Rechtsstaat basiert auf Regeln, die für jedermann gelten. Würden wir stattdessen gutbürgerlichen Instinkt walten lassen, wären wir über die Hexenverbrennung noch nicht hinausgekommen. Insofern ist ein solch unpopuläres Urteil insofern positiv, als dass es aufzeigt, dass die Bild-Kultur keinen sonderlichen Einfluss auf die Urteilsfindung der Justiz hat.


      Und die Urteilsfindung der Justiz ist ja auch, wie schon so oft bewiesen, ein Meisterwerk der Rechtssprechung.
      Ich frage mich, wie ein Richter sowas mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wie fast überall: An der Spitze sitzen die größten Stücke Scheisse.
    • David schrieb:

      Der Rechtsstaat basiert auf Regeln, die für jedermann gelten. Würden wir stattdessen gutbürgerlichen Instinkt walten lassen, wären wir über die Hexenverbrennung noch nicht hinausgekommen. Insofern ist ein solch unpopuläres Urteil insofern positiv, als dass es aufzeigt, dass die Bild-Kultur keinen sonderlichen Einfluss auf die Urteilsfindung der Justiz hat.


      Ich hatte vorher einen extrem langen Post verfasst. Dann hab ich Davids Post gesehen und mich entschlossen einfach nur seinen Post mit einem "+1" zu versehen. So sieht es aus.

      Dabei heißt es auch nicht, dass die Rechtssprechung immer total SUPER und GERECHT ist. Aber es sind nun einmal REGELN und die gelten für ALLE. Egal was sie getan haben. Jeder ist vor dem Gesetz nun einmal gleich. Wenn man das ändert, haben wir hier ganz schnell Anarchie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Poe ()

    • Es ist schlichtweg illegal so etwas anzudrohen.

      Das heißt nicht, dass ich es gutheiße, dass so jemand noch Geld bekommt. Aber es bleibt nun einmal so, dass so etwas illegal ist und somit auch zur Anklage gebracht werden kann. Egal von wem.
    • Das ist Blödsinn! Und zwar GANZ gewaltiger! Wenn man SO denkt, ist man nur noch cm von Selbst- und Lynchjustiz entfernt. BEIDE Straftaten MÜSSEN gesondert behandelt werden. Da MUSS ein Richter einfach objektiv handeln...

      Wenn in der Situation abgelehnt worden wäre, gäbe es einen Präzendenzfall auf den sich ZICH Leute berufen könnten...sowas öffnet Tür und Tor für Horrorszenarien. Jemand packt dich im Park und droht dir FOlter an, weil du vielleicht aussiehst wie ein typischer Drogendealer...könnte ja sein, dass du sowas machst...oder du kennst jemanden der sowas macht.

      Die Androhung von Folter ist illegal...auch wenn ich es in diesem Fall MENSCHLICH natürlich verstehen kann...da ist ein Menschenleben in Gefahr. Aber trotzdem ist die Androhung nunmal strafbar...und wenn ein Polizist so etwas tut - auch wenns in der Situation vielleicht verständlich ist - dann muss er mit den Konsequenzen leben...in diesem Fall: Die Anklage durch den "Geschädigten"...natürlich ist es PERVERS, dass so jemand auf sein Recht pocht, wo er doch selbst jemandem sein Recht zu Leben gewaltsam genommen hat...trotzdem muß so etwas, aus genannten Gründen, gesondert behandelt werden.
    • Ja, eben. Jeder Fall muss eigentlich für sich gesondert betrachtet werden. Und in diesem Fall war es absolut legitim, dem Penner zu drohen. Jetzt haben Aussenstehende gut lachen doch ich würde gerne mal sehen wie der Richter, du oder ich reagieren würden, wenn das unser Sohn gewesen wäre. Nur weil so ein dämlicher Präzedenzfall entstehen könnte setzt die Justiz oft genug auf Gesetz statt moralischem Empfinden (siehe Urteil zur Sicherheitsverwahrung, und, was ist passiert? Kinderschänder missbrauchte wieder ein kleines Mädchen).
    • Ich muss ihm da aber schon zustimmen. Nicht jeder Fall ist gleich, und daher ist es mMn auch nicht möglich, sie juristisch gleich zu behandeln. Trotzdem sollten in so einem Fall keine Gesetze übersprungen werden, weil es so moralisch "richtiger" wäre.

      Dass ich das Urteil fast schon verachte, muss ich hier wohl nicht mehr erwähnen...
    • Was ich nicht verstehe wieso er 3000€ als entschädigung bekommt,soweit ich gehört habe wurde im "nur" gedroht er hat weder körperliche noch psychische schäden davon getragen da sollten doch höchsten 1000€ drin sein.
      Und wie konnte man diese androhung nachweisen,haben da die polizisten nicht zusammen dicht gehalten oder was
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    • Gesetz ist Gesetz, klar. Und dementsprechend war es rechtswidrig, ihm mit Folter zu drohen. So oder so, ich zitiere einfach mal das, was ich in FB dazu geschrieben habe.

      Chemische Kastration + Stärkere Orientierung an den Amis - harte Strafen und öffentliche Bloßstellung von überführten Kinderschändern. Deutsches Recht ist sowieso arg deprimierend!


      Wer hier sagt, dass es rechtswidrig ist, einen Kinderschänder zu bedrohen, hat vollkommen recht. Auf moralischer, menschlicher Ebene kann ich aber den Drohenden nicht vollkommen verteufeln. Jeder, der sich in die Lage eines Elternteils hineinversetzt, täte sich schwer, so einem perversen Vollidioten vollkommen sachlich entgegen zu treten.