Strafmaß gerechtfertigt?

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    • Strafmaß gerechtfertigt?

      In den letzten Wochen wurde ja ein Fall bekannt, bei dem eine Gruppe Jugendlicher einen Mann halb tot geprügelt hat und seine Freundin mehrfach vergewaltigten. Die Täter wurden letztens verurteilt und erhielten folgende Strafen:

      Am Donnerstag verurteilte das Berliner Landgericht die vier Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung beziehungsweise wegen Beihilfe dazu zu mehrjährigen Jugendstrafen. Der 18-jährige Haupttäter erhielt fünfeinhalb Jahre Haft. Die mitangeklagten Freunde erhielten Strafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und elf Monaten.


      Quelle: spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,770212,00.html


      Bin ich irgendwie der Einzige, der die Strafe für viel zu gering hält? Was denkt ihr?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kunglao2k ()

    • Sitz erstmal 4 oder 5 Jahre im Gefängnis. Das ist ne lange Zeit. Bei nem 40 oder 50 Jährigen Täter würde das noch anders ausschauen. Aber im Alter von 16 bis 19 denke ich dass so eine Strafe doch noch eine Art "Erziehungsmaßnahme" sein kann.

      Nicht dass ich jetzt irgendeine Sympathie für die Täter hätte, geschweige denn irgendwas in Schutz nehmen oder rechtfertigen wollte. Beziehe mich jetzt nur auf die Aussage "Strafmaß zu gering".

      If the truth has been forbidden, then we're breaking all the rules.

      It's easier to fool people than to convince them that they have been fooled
    • Aus meiner Sicht kann das Strafmaß nicht hoch genug sein. Man sollte ja in Betracht nehmen, dass die Täter in einem Alter waren/sind, wo diese genau wissen was sie tun. Jemanden halbtot prügeln und dazu noch so abartig zu sein, die Freundin mehrfach zu vergewaltigen, ist abscheulich und sollte so hoch bestraft werden wie eben möglich. Normalerweise sollten Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder gar nicht wieder aus dem Knast kommen - meine Meinung, aber unser Staat fährt einfach eine zu humane Schiene, wenn es um Schwerverbrecher geht.
    • Sehen wir es mal von der Seite...

      Die Opfer sind für ihr Leben geschädigt. Die Täter sind kaltblütig und geplant vorgegangen...

      Dafür die paar Jährchen Gefängnis ist mehr als lachhaft!

      Für Steuerhinterziehung gehste länger ab. Aber Prioritäten sind in diesem Land halt anders verteilt...
    • Lionheart schrieb:

      Aus meiner Sicht kann das Strafmaß nicht hoch genug sein. Man sollte ja in Betracht nehmen, dass die Täter in einem Alter waren/sind, wo diese genau wissen was sie tun. Jemanden halbtot prügeln und dazu noch so abartig zu sein, die Freundin mehrfach zu vergewaltigen, ist abscheulich und sollte so hoch bestraft werden wie eben möglich. Normalerweise sollten Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder gar nicht wieder aus dem Knast kommen - meine Meinung, aber unser Staat fährt einfach eine zu humane Schiene, wenn es um Schwerverbrecher geht.


      Solange die Schuld eindeutig bewiesen ist, stimme ich dem absolut zu.

      Ist nur doof, wenn jemand sein Leben lang im Knast sitzt, obwohl er/sie nichts getan hat. Solche Fälle das jemand unschuldig verurteilt wird, gibt es nämlich auch :<
      "What I want in life is for all these struggles to have purpose." - Tommy End

      Now, who am I? I could give you a million definitions because I have a thousand names...but in truth, I am no one.
    • Lionheart schrieb:

      Aus meiner Sicht kann das Strafmaß nicht hoch genug sein. Man sollte ja in Betracht nehmen, dass die Täter in einem Alter waren/sind, wo diese genau wissen was sie tun. Jemanden halbtot prügeln und dazu noch so abartig zu sein, die Freundin mehrfach zu vergewaltigen, ist abscheulich und sollte so hoch bestraft werden wie eben möglich. Normalerweise sollten Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder gar nicht wieder aus dem Knast kommen - meine Meinung, aber unser Staat fährt einfach eine zu humane Schiene, wenn es um Schwerverbrecher geht.


      Word!

      Sehe es genauso,habe da nichts mehr hinzuzufügen.
    • Lionheart schrieb:

      Aus meiner Sicht kann das Strafmaß nicht hoch genug sein. Man sollte ja in Betracht nehmen, dass die Täter in einem Alter waren/sind, wo diese genau wissen was sie tun. Jemanden halbtot prügeln und dazu noch so abartig zu sein, die Freundin mehrfach zu vergewaltigen, ist abscheulich und sollte so hoch bestraft werden wie eben möglich. Normalerweise sollten Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder gar nicht wieder aus dem Knast kommen - meine Meinung, aber unser Staat fährt einfach eine zu humane Schiene, wenn es um Schwerverbrecher geht.


      Kann mich dem nur zu 100% anschließen. Das unser Staat die humane Schiene fährt, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Gerade in solchen Fällen sollte, nein müsste, man härter durchgreifen. Sollte die Schuld bewießen sein, gehören solche Leute für immer und Ewig hinter Gittern. Denn mit Humanität haben sich die Verbrecher auch nicht auseinander gesetzt. Genau aus diesem Grunde besteht absolut kein Sinn darin, selbiges zu erwarten.
    • Also meiner Meinung nach sollte es gewisse Straftaten geben, für die prinzipiell das normale Strafrecht angewandt wird. Ich finde es nämlich sehr schwer, bei Mord, Vergewaltigung und ähnlichen Delikten davon zu sprechen, dass man die Täter milde wegen ihres Alters bestrafen muss. Für solche Taten gehört man genauso bestraft, wie eine Person die 30, 40 oder 50 Jahre alt ist, ohne wenn und aber. Das sind keine Bagatellen und es sind auch keine Taten wie Diebstahl, dass man hier von Jugendflusen sprechen kann.
      Außerdem waren die Täter vorbestraft, hier kann man also auch nicht von einem einmaligen Ausrutscher sprechen oder andere Ausflüchte bringen. Eine berechnete Tat die an bestialische Unmenschlichkeit grenzt, dafür 3 - 5 Jahre sendet ein falsches Zeichen.


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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Evil ()

    • meiner meinung nach ist das strafmaß eindeutig zu niedrig... mit 16 - 19 jahren befindet man sich bereits in einem alter in dem man sich seines handelns und dessen konsequenzen bewusst ist. würde zb ich jetzt sowas tun würde ich ir zwar erhoffen, aber wohl nicht ernsthaft erwarten dass mir welpenschutz gewährt sind, bzw wenn dem so wäre würde mich persönlich das zwar erleichtern, aber ich würde ziemlich an unserem system zweifeln - noch mehr als bisher.

      klar sind jugendliche teilweise anders zu behandeln als erwachsene, aber ich denke nicht dass die sich gedacht haben ''hey cool, den schlagen wir mal zusammen und vergewaltigen sein mädchen, da passiert ja nichts und wir werden schon keinen ärger kriegen''. das waren keine jugendlichen dummheiten mehr sondern verbrechen, ernsthafte verbrechen, und da finde ich ein gemildertes strafmaß lächerlich und unverantwortlich.
    • Lionheart schrieb:

      Man sollte ja in Betracht nehmen, dass die Täter in einem Alter waren/sind, wo diese genau wissen was sie tun.


      Und genau das ist von Gesetzesseite eben nicht so! Deswegen gibt es ja das Jugendstrafrecht, weil man den Täter eben nicht die 100%ige "Zurechnungsfähigkeit" für ihre Tat zusagt.

      Lionheart schrieb:

      Normalerweise sollten Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder gar nicht wieder aus dem Knast kommen


      Äm, tun Mörder doch (bis auf ganz wenige Ausnahmen) auch nicht! :lol:

      Bei Kinderschänder und Vergewaltigern muss ich dir allerdings zustimmen. Wobei die ja schon fast genug gestraft sind in den Knast zu müssen. :nervös:

      Callen schrieb:


      Für Steuerhinterziehung gehste länger ab.


      Äm, es gibt ein Jugendstrafrech für Steuerhinterziehung? ;z

      PS: Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass die Strafe zu niedrig ist. Allerding nehmen ich mir nicht heraus (und das sollte btw auch kein anderer tun) hierzu klar Stellung zu beziehen. Keiner von war bei den Prozessen dabei, kennt die genauen Hintergründe ect.
      Letztenendes sollte man auch immer im Hinterkopf behalten, dass das Ziel unseres Staates die Resozialisierung von Verbrechern ist. Darum bin ich auch davon überzeugt, dass die Richter schon ein korrektes Strafmaß angesetzt haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Calaway65 ()

    • Es ist tendentiell zu wenig. Natürlich müssen da irgendwo Abstufungen her, aber für mich hat sich das schon so dargestellt, dass man hier härter hätte bestrafen müssen.
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    • Calaway65 schrieb:

      Äm, tun Mörder doch (bis auf ganz wenige Ausnahmen) auch nicht! :lol:


      Wenige Ausnahmen? Leider bedeutet in unserem Rechtssystem "Lebenslänglich" nicht "bis das dich der Tod scheidet". Bei uns gibt es so ein Quatsch wie "gute Führung" und ein "psychologisches Gutachten", welche aus einer gerechten und oftmals zu geringen Strafe, eine Farce machen. Es kam oft genug vor, dass ein Schwerverbrecher für sozial-unbedenklich geachtet wurde und wenige Zeit später, nach der Entlassung, begeht dieser wieder einen Mord oder eine Vergewaltigung.

      Und Alter ist für mich kein Kriterium in der Bestimmung des Strafmaßes, spätestens wenn ein Mensch 12-13 Jahre alt ist, weiß dieser den Unterschied was gut oder böse ist. Und wenn bspw. ein 14 Jähriger jemand anderen ein Messer in den Bauch rammt, dann bestimmt nicht aus Unwissenheit der Konsequenzen und Bedeutung solch' eines Aktes. Heutzutage scheint es ja mittlerweile normal zu sein, dass selbst Minderjährige zu mehreren in einer Gruppe mal kurz einen Erwachsenen aus unbedeutenden Gründen attackiere und halbtot prügeln. Daran sieht man doch den Wandel der Mentalität der bei den Jugendlichen über die Jahre stattgefunden hat.

      Ich bin ehrlich, ich war mit 14 Jahren noch viel zu kindisch und grün hinten den Ohren, um überhaupt auch nur eine Sekunde darüber nachzudenken, jemand anderem Leid zuzufügen. Weswegen ich erschrocken bin wie abgebrüht manche 14-16 Jährige schon sind.

      Wie gesagt, für mich ist das Strafmaß zu gering und normalerweise dürfte somit die Freilassung durch "gute Führung" bei diesen Subjekten gar nicht in Frage kommen.
    • Ich zitiere Wikipedia:

      Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
    • Ich ging von maximal 25 Jahren in Deutschland aus, weil ich das irgendwo mal aufgeschnappt hab, aber der Punkt ist trotzdem der, dass man laut dem zitierten Gesetz von Karl Lauer, immernoch die Chance hat vorzeitig freizukommen. Sowas gibt es z.B in den USA nicht. Dort biste lebenslänglich im Knast ohne wenn und aber - was gut so ist.