Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig und verletzen das Grundrecht auf Freiheit. Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Quelle: spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760514,00.html
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