Es wundert mich ein wenig, dass noch gar kein Thread zu diesem Thema eröffnet wurde. Schließlich war es im deutschsprachigen Internet heute das große Thema.
Wenn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag durchkommt, wäre das für das deutsche Internet wirklich katastrophal. Gerade bei Bloggern und kleinen Webseiten, ruft das doch ohne Frage die Abmahnanwälte wieder auf den Plan. Da gehen dann wieder unzählige Massenabmahnungen raus. Die Grünen haben mit ihrem "„Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen." Tweet auch den Vogel abgeschossen.
Man kann wirklich nur hoffen, dass der Vertrag in der letzten Minute gekippt/überarbeitet wird. Alles andere wäre katastrophal.
Die Neuregelung des Jugendschutzes im Netz sorgt für Uneinigkeit im Landtag. Die Grünen wollen bei ihrer Ablehnung des Staatsvertrages bleiben, werden aber von der SPD zur Zustimmung gedrängt. Die Blogger sind sauer.
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Neu ist die Alterskennzeichnung
Die Grundidee des Staatsvertrages ist nicht neu. Bereits seit 2003 ist die alte Fassung des JMStV in Kraft und regelt den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten. Anbieter mussten demnach entweder eine technische Zugangskontrolle installieren, um sicherzustellen, dass ihre Angebote nur von Volljährigen genutzt werden können. Auf Pornoseiten wurde das beispielsweise durch die Eingabe der Personalausweisnummer realisiert. Anbieter konnten ihre Webseite auch tagsüber vom Netz nehmen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang unmöglich zu machen.
Die neue Fassung des JMStV, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, beinhaltet eine dritte Möglichkeit, wie Medienanbieter mit ihren Inhalten umgehen können. Demnach sollen sie ihre Webseite mit einer Alterskennzeichnung – ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren – versehen. Verpflichtend ist diese Kennzeichnung nicht, denn auch weiterhin können die altgedienten Schutzmaßnahmen des bisherigen Vertrages genutzt werden. Nachrichtenportale sind von dieser Regelung ausgenommen.
Hohe Mahngebühren bei falscher Klassifizierung
Das Problem der Neuregelung: Sie kommt beispielsweise Blogger teuer zu stehen. Denn die Kennzeichnung der Seite kann zwar vom Anbieter selbst durchgeführt werden. Allerdings hat eine Studie des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ergeben, dass es dabei in vielen Fällen zu Fehleinschätzungen kommt -- und das wird teuer, denn für falsch klassifizierte Webseiten muss ein hohes Bußgeld gezahlt werden. Natürlich kann man diese Alterskennzeichnung auch von externen Anbietern durchführen lassen, gebührenpflichtig, versteht sich. Für viele Blogger ist keine der Alternativen zu finanzieren.
Bevor der neue JMStV in Kraft treten kann, muss er noch von den Bundesländern unterzeichnet werden. Im NRW-Landtag steht das Thema Mitte Dezember auf der Tagesordnung. (Quelle: Der Westen)
Wenn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag durchkommt, wäre das für das deutsche Internet wirklich katastrophal. Gerade bei Bloggern und kleinen Webseiten, ruft das doch ohne Frage die Abmahnanwälte wieder auf den Plan. Da gehen dann wieder unzählige Massenabmahnungen raus. Die Grünen haben mit ihrem "„Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen." Tweet auch den Vogel abgeschossen.
Man kann wirklich nur hoffen, dass der Vertrag in der letzten Minute gekippt/überarbeitet wird. Alles andere wäre katastrophal.