Schwere Schlappe für die Musik- und Filmindustrie: Die Staatsanwaltschaften mehrerer Bundesländer weigern sich seit einigen Wochen, kleine Raubkopierer zu verfolgen. Grundlage sind Leitlinien der Generalstaatsanwälte. Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt – und pocht weiter auf ein hartes Vorgehen.
Im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet wollen die Strafverfolger in vielen Bundesländern einem Medienbericht zufolge nur noch gegen große Internet-Piraten vorgehen und die Masse der Tauschbörsennutzer in Ruhe lassen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, empfahlen etwa die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen ihren Internetfahndern Mitte Juli, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Netz zu verfolgen. Nach ähnlichen „Leitfäden“ agierten nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.
Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In den südlichen Bundesländern liege die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Georg Weßling. Berlin war bereits zuvor dafür bekannt, praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen.
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Quelle: WeltOnline