hallo !
hier gehts doch um ein ganz anderes thema!!
also, back to the roots..
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Originally posted by Cr@zy_Doc+20.05.2005 - 15:31:42--><div class='quotetop'>QUOTE(Cr@zy_Doc @ 20.05.2005 - 15:31:42)</div><div class='quotemain'><!--QuoteBegin-Mr.Mö@20.05.2005 - 14:35:44
Das herstellen einer privaten Kopie ist erlaubt, das verkaufen nicht. Kannst ja mal nach googeln. Wikipedia wird da sicherlich etwas haben
[post=185510]Quoted post[/post]
wikipedia.de[...]Während das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch in Deutschland (§ 53 UrhG) und Österreich (§ 42 UrhG) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, ist das Verbreiten von Kopien in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten,[...]Erlaubte Kopien:[...]Die direkte Umgehung des Kopierschutzes zur Erstellung einer Privatkopie ist zwar verboten, aber nicht strafbar[...], [b]bei gewerblichem Handel mit "Raubkopien" werden auch Haftstrafen verhängt.[...][/b]
Felix‘ Mutter schildert das Leid der Angehörigen
Anja Wille am Rand zum Selbstmord – Zusammenbruch zu Weihnachten
Stade (ief). Ihre Kraft reicht nicht aus, um den Saal zu betreten, in dem Mark Hoffmann der Prozess gemacht wird. Aber doch möchte die Mutter des getöteten Felix, Anja Wille, dass das „Leid der Angehörigen“ öffentlich wird.
Im Zeugenstand nahm daher gestern der Polizist Platz, der Anja Wille als Betreuer in den vergangenen Monaten zur Seite stand. Von ihren Qualen und dem Leid, das sich ihrer immer wieder seit dem Verschwinden von Felix am 30. Oktober 2004, bemächtigt hat, berichtete der Polizeibeamte Otmar Hafke.
In den ersten Wochen nach dem Verschwinden des achtjährigen habe Anja Wille noch ganz kontrolliert gehandelt und ihre therapeutische Praxis mit sechs Angestellten geleitet.
Doch zu Weihnachten änderte sich alles schlagartig. „Da kam der restlose Zusammenbruch“, schildert Hafke. Weil sie Selbstmordabsichten hatte, ließ sie sich ins Landeskrankenhaus nach Lüneburg bringen.
Zum Glück war sie an dem Tag in fachärztlicher Behandlung, als sie die Nachricht vom Tod ihres Felix bekam, das war am 7. Januar. Von „dramatischen Tagen“ sprach Betreuer Hafke. Es folgten schlimme Monate. Erst vor zwei Wochen verließ Anja Wille die Klinik.
In ihren Heimatort will sie nicht zurückkehren. Alles würde sie an ihr verlorenes Kind erinnern. In Neu Ebersdorf gab es eine große Welle der Hilfsbereitschaft, als nach dem Jungen gesucht wurde.
Aber es gab auch eine andere Seite. Dass ihr die Menschen aus Unsicherheit auswichen zum Beispiel. Das könne sie künftig nicht ertragen. Bei diesen Worten nickt Ulrike Straßheim, die Mutter der getöteten Lefke, die mit ihrem Mann den Prozess weitgehend verfolgt. Gleiches erlebte auch sie.
Wirtschaftlich steht die einst erfolgreiche Geschäftsfrau Anja Wille vor einem Scherbenhaufen. Wirtschaftliche Not macht ihr zu schaffen, vielleicht wird sie berufsunfähig. Ihre Tochter Vanessa lebt seit Monaten beim Vater, richtet sich dort jetzt auf Dauer ein. Der übrigens meidet den Prozess, weil er unendlich großen Hass gegen Marc Hoffmann hegt. Bei Anja Wille ist das anders. Sie empfindet keinen Hass. Sie will nur eine „gerechten Strafe“ für den Täter.
Artikel erschienen am: 18.05.2005 - tageblatt
Das Erschrecken über den Jugendfreund
„Er war ein todguter Kerl“
Stade. (ief). Die Waffe behandelte er wie sein Baby, Frauen mochte er nicht ansprechen und seinen Stress reagierte er beim Autofahren ab. Das und mehr aus der Jugendzeit erfuhren Prozessbeobachter am Mittwoch über den Angeklagten Marc Hoffmann aus erster Hand. Nämlich von dessen Jugendfreund Thorsten Justin.
„Wir waren so gute Kumpels und darum finde ich das so erschreckend, wie das jetzt mit den Taten gelaufen ist“, sagt der 30-Jährige am Ende seiner Vernehmung. Echte Betroffenheit spricht aus seinen Worten, da spielt es anscheinend auch keine Rolle, dass Hoffmann ihn im Herbst des Mordes an einem Tippelbruder bezichtigt hat. Mit schlimmen Folgen, denn große Polizeimaßnahmen brachten den ganzen Ort im Sauerland gegen den Beschuldigten auf, wie dessen Anwalt dem Gericht erklärte.
Für die gemeinsam durchschrittene Kinder- und Jugendzeit setzt die Erinnerung die Maßstäbe. Marc Hoffmann, den des zweifachen Mordes Beschuldigten, nennt Thorsten Justin einen „todguten Kerl“. Dicke Freunde seien sie gewesen, hätten viel Zeit miteinander verbracht.
Justin berichtet aber auch von Tierquälereien, die Hoffmann als Kind begangen haben soll. So nagelte er Frösche an einen Baum oder quälte Mäuse zu Tode. Bei Hoffmann fiel Justin übrigens in Ungnade, weil er dem „Stern“ im Herbst ein Interview gab, mit eben solchen Schilderungen.
Es gab noch mehr dunkle Züge bei Marc Hoffmann. Beim Spaßkämpfen zeigte er sich als Jugendlicher zum Beispiel gröber als erlaubt. Die Grenze überschritt Hoffmann eindeutig, als er 1994 ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigte und dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Der gleiche Vorwurf traf ihn im Jahre 2000 erneut.
„Unter seiner Mutter hat Marc nicht gelitten“, kramte Justin in seiner Erinnerung. Von einer dominanten Mutter war bislang die Rede gewesen, die ihren Sohn verhätschelt, aber auch bis Mitte zwanzig gegängelt haben soll.
Justin meldete den Namen von Marc Hoffmann im September an die Polizei. Wegen seiner eindeutigen Beziehung zum Ort des Verschwindes von Levke und dem Fundort der Leiche im Sauerland. Allerdings sah Justin den ehemaligen Kumpel nicht als Täter: „Ich dachte, er könnte vielleicht wichtige Hinweise geben.“
Artikel erschienen am: 19.05.2005
Originally posted by Cr@zy_Doc+20.05.2005 - 16:57:52--><div class='quotetop'>QUOTE(Cr@zy_Doc @ 20.05.2005 - 16:57:52)</div><div class='quotemain'><!--QuoteBegin-BigFoot@20.05.2005 - 14:21:20
sehr gutes beispiel für die deutsche gesetzgebung:
Raubkopieren=15 Jahre (wenn ich mich da nicht grad zu sehr irre)
Kindesmissbrauch=5 Jahre
wo ist da die Logik?
[post=185492]Quoted post[/post]
Originally posted by Stinger+26.05.2005 - 20:05:01--><div class='quotetop'>QUOTE(Stinger @ 26.05.2005 - 20:05:01)</div><div class='quotemain'>Originally posted by Cr@zy_Doc@20.05.2005 - 16:57:52
<!--QuoteBegin-BigFoot@20.05.2005 - 14:21:20
[b]sehr gutes beispiel für die deutsche gesetzgebung:
Raubkopieren=15 Jahre (wenn ich mich da nicht grad zu sehr irre)
Kindesmissbrauch=5 Jahre
wo ist da die Logik?
[post=185492]Quoted post[/post]
Also nachdem was ich so gehört habe, bekommt man nur maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe für das Raukopieren.
[post=185499]Quoted post[/post]
[/b]
Originally posted by Stinger@26.05.2005 - 20:05:01
Für solche Leute für diesen Mörder von Levke und Felix sollte man die Todesstrafe verhängen ... ist hier ja aber leider nicht möglich.
[post=188013]Quoted post[/post]
Originally posted by Da_Man+27.05.2005 - 00:07:33--><div class='quotetop'>QUOTE(Da_Man @ 27.05.2005 - 00:07:33)</div><div class='quotemain'><!--QuoteBegin-Stinger@26.05.2005 - 20:05:01
Für solche Leute für diesen Mörder von Levke und Felix sollte man die Todesstrafe verhängen ... ist hier ja aber leider nicht möglich.
[post=188013]Quoted post[/post]
Originally posted by Sandy Malfoy@27.06.2005 - 14:36:19
Nach 5 Jahren wohl nicht, aber es ist möglich, dass er herauskommt, wenn er 3/4 seiner Strafe abgesessen hat.
[post=197826]Quoted post[/post]
Ich habe ganz viel Vertrauen in seine Mithäftlinge und wünsche ihm, dass er Tag und Nacht Angst haben muss“ – eine gefasst wirkende Anja Wille, die Mutter des ermordeten Felix
Für gut zwei Stunden stand Stade am Mittwoch wieder im Mittelpunkt der deutschen Medien.
Es war ein Einzelner, der bei der Urteilsverkündung Beifall klatschte.
die Eltern der getöteten Levke machten am Ende der Urteilsverkündung einen erleichterten Eindruck. Es ist geschafft, signalisierten die Anwältin Sonja Briesenick und die Straßheims durch ihre innige Umarmung. Sie haben ihr Ziel erreicht, dafür aber auch viel auf sich genommen. An jedem Prozesstag saßen sie dem Mörder Auge in Auge gegenüber. Bei der Urteilsverkündung mussten sie die genaue Schilderung des Tatgeschehens über sich ergehen lassen. Mitfühlend betrachtet von ihrer Anwältin, die bislang in solchen Fällen immer um Unterbrechung bat und die Eltern den Saal verlassen konnten.
Originally posted by Mutter von Marc Hoffmann
Bis zur Urteilsverkündung ist mein Sohn unschuldig!
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Marc Hoffmann
Der Fall Hoffmann
Was der Urteilsspruch genau bedeutet
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Marc Hoffmann
Mord muss nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches immer mit lebenslanger Haft geahndet werden. Als Mörder gilt unter anderem, wer aus niederen Beweggründen, zum Verdecken einer Straftat oder heimtückisch einen Menschen getötet hat. Bei lebenslänglich wird nach 15 Jahren das erste Mal geprüft, ob die Strafe gesühnt ist. Das ist oftmals nicht der Fall. So sitzen „Lebenslängliche“ durchschnittlich 20 Jahre und zwei Monate in Haft.
Wird ein Angeklagter, wie Marc Hoffmann, wegen mehrerer Morde verurteilt, kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld aussprechen. Dann erfolgt die erste Prüfung nicht nach 15 Jahren, sondern zu einem Zeitpunkt, den das Vollstreckungsgericht festlegt. Das kann also nach 20 oder 25 Jahren sein. Der längste in der Bundesrepublik bekannte Zeitraum sind derzeit 34 Jahre. Dann allerdings erfolgt die erste Prüfung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht.
Zusätzlich kann eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um das „letzte Mittel“ zum Schutz der Allgemeinheit. Voraussetzung ist die Überzeugung des Gerichts, dass der Verurteilte nach Verbüßung der Strafe weitere Taten begehen wird. Die Sicherungsverwahrung wird ebenfalls in gewissen Abständen vom Vollstreckungsgericht überprüft.
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