Die StAen interessiert das ganze weniger, solange es nicht geschäftlich ist. Also Privatdownload ist nur für die Abmahnanwälte und deren Mandanten - die Rechteinhaber - interessant und im Zivilrecht (was anderes ist es ja nicht, wenn die von einem Kohle wollen) gilt die Unschuldsvermutung NICHT! Da muss man beweisen, dass man unschuldig ist, dass man nichts getan hat, dass man die Rechnung bezahlt hat etc. (Je nachdem, warum man vor einem Zivilgericht landet.)
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[LEFT]Raw vom 6. August 2007: Eine 90 minütige Wrestlingshow, wo der Boss der Liga 60 min nur Scheiße labert !!!
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[LEFT]Raw vom 6. August 2007: Eine 90 minütige Wrestlingshow, wo der Boss der Liga 60 min nur Scheiße labert !!!
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